Es scheint nicht besonders hilfreich, auf die gesundheitlichen Risiken durch Gentechnik hinzuweisen. Wäre dem so, wären Atomkraftwerke schon lange abgeschaltet und Fukushima wäre nicht relevant gewesen. Denn auf jede Studie, die eine Häufung von Krebserkrankungen in der näheren Umgebung von Atomkraftwerken hinwies, folgte eine Gegenstudie, die bedauerte, dass gerade Krebskranke offenbar gerne in die Nähe von Atomkraftwerken zögen. In Bezug auf Gentech-Konzernen funktioniert das ähnlich.
Vielleicht hilft hier das Urheberrecht: Das Kerngeschäft von Gentechnikfirmen ist ja nun gerade etwas für sich zu beanspruchen, was eigentlich der Natur entspringt. Dies tun sie, indem sie das natürlich Gewachsene dem erworbenen Boden entnehmen und es mit einer Signatur versehen, welche den Besitzer, oder besser gesagt, den Urheber bezeichnen soll. Das haben Viehdiebe ähnlich in den Weiten der Prärie betrieben, indem sie dem Vieh anderer Rancher einfach ihr Brandzeichen aufdrückten.
Die Frage ist aber: Wird eine Kartoffel von einem Konzern gentechnisch verändert, ist dann der Konzern der Urheber oder einfach nur Besitzer? Nun, ohne besonders spitzfindig sein zu müssen: Der Konzern ist der Besitzer, die Natur ist der Urheber. Das bedeutet: Ich darf die Kartoffel besitzen und darf mit deren Ablegern auch anstellen was ich will. Aber ich bin gewiss nicht der Urheber der Kartoffel. Ich bin gegebenfalls ein Erzeuger. Deshalb geht die veränderte Kartoffel auch in den Besitz des Käufers über, der dann wiederum mit ihr anstellen darf was er will. Die Ansprüche des Erzeugers gehen mit dem Erwerb des Erzeugnisses durch andere verloren.
Daher muss man das Urheberrecht verändern, wenn gegen die Patentierung von Natur vorgegangen werden soll. Dies bedeutet allerdings auch eine andere Wahrnehmung von geistigem Eigentum: Töne und Gehör sind bereits gegeben, sie gehören der Allgemeinheit. Setzt einer die Töne so zusammen, dass eine mehr oder weniger angenehme Tonfolge entsteht, dann kann er das Stück verkaufen. Er ist aber nicht der Urheber. Er nutzt nur das bereits Vorhandene. Was der Käufer jedoch damit anfängt, entzieht sich der Kontrolle des Erzeugers. Der Käufer darf das Stück weiter verkaufen oder verschenken. Ich kann es auch verändern und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass es vorher in seinen Besitz gerät.
Damit wäre zumindest ausgeschlossen, dass Bauern in Abhängigkeit von den Gentech-Konzernen geraten und umliegende Farmen, auf denen patentiertes Saatgut keimt, mit Prozessen überzogen werden, weil sie unter Piraterieverdacht geraten. Würde den Konzernen dieser Zahn gezogen, müssten sie umdenken und die Frage, ob die Erzeugnisse gesundheitsschädlich sind, erübrigt sich. Umgekehrt aber gilt: Wer sich Sorgen um das Einkommen der (Kultur-)Erzeuger macht, der macht sich indirekt (und unbeabsichtigt) auch Sorgen um die Gewinne der Konzerne. Eine andere Lösung muss dafür her.
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Samstag, 7. Dezember 2013
Tolle Typen #14: Monsanto vs. Urheberrecht
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Montag, 9. April 2012
Geistiges Eigentum! Ganz materiell betrachtet!
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kriegswichtig: Die Freiheit der Kunst |
Aha! Da regt sich doch leiser Widerspruch: Wenn die Aufhebung des geistigen Eigentums eine kulturelle Verarmung der Gesellschaft darstellen würde, bedeutete dies doch, dass Kunst und Kultur nur im betriebswirtschaftlichen Interesse geschaffen wird, niemals aber aus einem inneren Drang heraus. Dieses Denken ist sowas von FDP, besser geht gar nicht: Unter der Fuchtel dieser Partei (unter anderen) wird jede Kunst zum Kunsthandwerk. Bravo!
Das wirft die Frage auf, ob kommerziell erfolgreiche Kulturschaffende die bessere Kunst machen oder ob nicht unzählige darbende Künstler gleichwertige Kunst fabrizieren. Und ebenso wird angedeutet, dass den Kulturschaffenden die eigenen Ideen ausgegangen seien und sie sich bei einer Freigabe der Kunst hemmungslos bei anderen bedienen würden, ohne dem etwas Neues hinzuzufügen. Was dann aber keine Kunst wäre, sondern bloße Imitation.
Freilich, der Konsument würde im Falle einer Freigabe des geistigen Eigentums auch nicht mehr Geld für Kultur zahlen wollen. Aber auch nicht weniger, als er es heute schon tut. Die Frage hier ist doch, wieviel die Künstler selber an der Produktion ihrer Kunst verdienen und wieviel z. B. Verlage oder Galerien. Und ist es nicht sowieso eine Verarmung der Kultur, wenn nur kommerziell erfolgreiche Kunst gefördert wird und dies zu einer Angleichung an den Mainstream führt? Sind Verlage und Galerien nicht Kunstfilter, deren Interesse stark von marktwirtschaftlichen Interessen geleitet wird? Wenn es nicht so ist: Wie können dann Galerien Insolvenz anmelden oder Bücher wie Musik aus dem Katalog gestrichen werden?
Doch wovon lebt der Künstler? Damit sind nicht die solventen Vertreter der Kunst á la Sven Regener, Neo Rauch etc. gemeint. Sondern jene, die produzieren, ohne nennenswerte Einnahmen durch ihre Erzeugnisse oder Lehrtätigkeiten zu erzielen. Die meisten Künstler leben von staatlichen Transfers, gelegentlichen öffentlichen Auftritten und ein paar Aufträgen. Nun, das geht in Ordnung: Kultur und Kunst sind ein Teil der Infrastruktur und gelten daher als Gemeingut. Damit sollten sie, wie der ÖPNV und die Gesundheitsversorgung etc. zu den für den Bürger kostenlosen Dienstleistungen eines Staates gehören.
Wenn die Verlage deshalb aussterben, das Buch wird es nicht. Zur Not ist es per Demand oder als eBook zu veröffentlichen. Kann jeder selber machen. Ich erinnere an dieser Stelle an vergriffene Titel, die nicht mehr aufgelegt werden, nicht nur in der Publizistik. Auch in der Musik hemmt der Schutz geistigen Eigentums die Entstehung von Kunst. Wie kann ein Musiker seine Visionen veröffentlichen, wenn er jedes Sample erst rechtlich abklären muss? Seit Hegemann und zu Guttenberg wissen wir um die Bedeutung des Samples auch im literarischen Bezug. Und hängen die Kulturhäuser nicht sowieso am Tropf der Kommunen und Bundesländer?
Hier kann gar nicht der ein Dieb sein, dem das Produkt schon längst gehört. Kunst gehört von den Zwängen der Existenzsicherung entkoppelt. Genauso, wie Kunst in der Rezeption vom Zwang des Erwerbs zu entkoppeln ist, weil es aus dem Kunstinteressierten einen Konsumenten macht. Nur so könnte wirklich von einer kulturellen Bereicherung gesprochen werden. Kommerzieller Erfolg als Indikator für ein verdientes Künstlerleben hemmt Innovation. Mit einer Freigabe der Kunst unter Berücksichtigung einer finanziell abgesicherten Existenz hat der Künstler sein garantiertes Ein- und Auskommen mit Zuverdienstmöglichkeit. Dies entspräche durchaus der Logik eines bedingungslosen Grundeinkommens. Unter welchem Label staatliche Transfers laufen, ist für den Staat ohne Bedeutung. Für den Transferbegünstigten ändert sich jedoch Wesentliches.
Urheberrechtlich geschützte Kulturgüter lassen die Gesellschaft geistig und kulturell eher verarmen. Oder anders: Eine Gesellschaft, die es sich erlaubt, die Weiterverarbeitung seiner kulturellen und wissenschaftlichen Erzeugnisse nur ihren kaufkräftigsten Mitgliedern zu gestatten, noch dazu nur in einem betriebswirtschaftlichen Interesse und nicht an der Sache an sich, ist zum Scheitern verurteilt. Innerhalb eines Unternehmens ist der Einbehalt von Wissen schließlich auch kontraproduktiv.
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