Samstag, 7. Dezember 2013

Tolle Typen #14: Monsanto vs. Urheberrecht

Es scheint nicht besonders hilfreich, auf die gesundheitlichen Risiken durch Gentechnik hinzuweisen. Wäre dem so, wären Atomkraftwerke schon lange abgeschaltet und Fukushima wäre nicht relevant gewesen. Denn auf jede Studie, die eine Häufung von Krebserkrankungen in der näheren Umgebung von Atomkraftwerken hinwies, folgte eine Gegenstudie, die bedauerte, dass gerade Krebskranke offenbar gerne in die Nähe von Atomkraftwerken zögen. In Bezug auf Gentech-Konzernen funktioniert das ähnlich.

Vielleicht hilft hier das Urheberrecht: Das Kerngeschäft von Gentechnikfirmen ist ja nun gerade etwas für sich zu beanspruchen, was eigentlich der Natur entspringt. Dies tun sie, indem sie das natürlich Gewachsene dem erworbenen Boden entnehmen und es mit einer Signatur versehen, welche den Besitzer, oder besser gesagt, den Urheber bezeichnen soll. Das haben Viehdiebe ähnlich in den Weiten der Prärie betrieben, indem sie dem Vieh anderer Rancher einfach ihr Brandzeichen aufdrückten.

Die Frage ist aber: Wird eine Kartoffel von einem Konzern gentechnisch verändert, ist dann der Konzern der Urheber oder einfach nur Besitzer? Nun, ohne besonders spitzfindig sein zu müssen: Der Konzern ist der Besitzer, die Natur ist der Urheber. Das bedeutet: Ich darf die Kartoffel besitzen und darf mit deren Ablegern auch anstellen was ich will. Aber ich bin gewiss nicht der Urheber der Kartoffel. Ich bin gegebenfalls ein Erzeuger. Deshalb geht die veränderte Kartoffel auch in den Besitz des Käufers über, der dann wiederum mit ihr anstellen darf was er will. Die Ansprüche des Erzeugers gehen mit dem Erwerb des Erzeugnisses durch andere verloren.

Daher muss man das Urheberrecht verändern, wenn gegen die Patentierung von Natur vorgegangen werden soll. Dies bedeutet allerdings auch eine andere Wahrnehmung von geistigem Eigentum: Töne und Gehör sind bereits gegeben, sie gehören der Allgemeinheit. Setzt einer die Töne so zusammen, dass eine mehr oder weniger angenehme Tonfolge entsteht, dann kann er das Stück verkaufen. Er ist aber nicht der Urheber. Er nutzt nur das bereits Vorhandene. Was der Käufer jedoch damit anfängt, entzieht sich der Kontrolle des Erzeugers. Der Käufer darf das Stück weiter verkaufen oder verschenken. Ich kann es auch verändern und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass es vorher in seinen Besitz gerät.

Damit wäre zumindest ausgeschlossen, dass Bauern in Abhängigkeit von den Gentech-Konzernen geraten und umliegende Farmen, auf denen patentiertes Saatgut keimt, mit Prozessen überzogen werden, weil sie unter Piraterieverdacht geraten. Würde den Konzernen dieser Zahn gezogen, müssten sie umdenken und die Frage, ob die Erzeugnisse gesundheitsschädlich sind, erübrigt sich. Umgekehrt aber gilt: Wer sich Sorgen um das Einkommen der (Kultur-)Erzeuger macht, der macht sich indirekt (und unbeabsichtigt) auch Sorgen um die Gewinne der Konzerne. Eine andere Lösung muss dafür her.

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